Verursacher von Lärm
Auf dieser Seite finden Sie bekannte Verursacher von Lärm sowie Kontaktmöglichkeiten, um Beschwerden zu schreiben bzw. Anzeigen zu erstatten.
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Stationärer Verbund von Schwimminseln. Laute Partys und Veranstaltungen sowie störende Musik und Bässe häufig zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten. Möglicherweise Einleitung von Fäkalien, Speiseresten und Partyabfällen in die Spree.
Die Wasserschutzpolizei ist telefonisch rund um die Uhr erreichbar, hilfsbereit und kennt die Problemlage sehr gut. Erbitten Sie stets eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes ist in Fällen von Gewerbelärm für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Anzeigen sollten schriftlich erstattet werden. Unsere Anzeigenvorlage hilft Ihnen dabei alle wesentlichen Fakten aufzunehmen.
Gewerbliche Partyboote welche mit Crew gechartert werden können. Störende Musik und Bässe zu jeder Tages- und Nachtzeit, vorzugsweise am Wochenende.
Die Wasserschutzpolizei ist telefonisch rund um die Uhr erreichbar, hilfsbereit und kennt die Probleme rund um diesen Partybootbetreiber gut. Erstatten Sie stets eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Benennung der Bootsnummer kann hilfreich sein, ist jedoch nicht immer möglich.
Das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes ist in Fällen von Gewerbelärm für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Anzeigen sollten schriftlich erstattet werden. Unsere Anzeigenvorlage hilft Ihnen dabei alle wesentlichen Fakten aufzunehmen.
In Abhängigkeit vom Ort der Störung (Position des Bootes auf der Spree / dem Rummelsburger See) kann ein jeweils anderes Umwelt- und Naturschutzamt zuständig sein. Das UNA Lichtenberg ist jedoch grundsätzlich ein guter erster Ansprechpartner, da die Betriebsgesellschaft dieser Partyboote in Lichtenberg ansässig ist.
Hausboote und Wohninseln. Störende Musik häufig zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Entsorgungswege von Fäkalien und Abfall erscheinen häufig unklar. Es existieren Berichte über offenen Drogenkonsum sowie die Missachtung der Naturschutzgebiete und sensiblen Uferbereiche. Verwaiste Boote verrotten an vielen Stellen auf dem Rummelsburger See.
Die Wasserschutzpolizei ist telefonisch rund um die Uhr erreichbar, hilfsbereit und kennt die Problemlage sehr gut. Erbitten Sie stets eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das Ordnungsamt ist eigentlich für die Ahndung von privatem Lärm zuständig. Da die Behörde jedoch nach eigener Aussage über keine Boote verfügt, ist sie auf Amtshilfe durch die Wasserschutzpolizei angewiesen.
Achtung! Die Wasserschutzpolizei hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bewohner:innen der Bootsinseln nicht eigenmächtig angesprochen werden sollten. Es handele sich mitunter um Menschen, die im Konflikt mit dem Gesetz stehen und die Gewässer der Spree als einen rechtsfreien Raum betrachten.
Liegewiese mit (ehemals) öffentlichem Bootsanleger und (ehemals) öffentlichem WC. Hier lärmen häufig zu Tages- und Nachtzeiten sowohl Besucher:innen der Liegewiese als auch Bootsbesitzer:innen, welche vor der Liegewiese ankern.
In dieser Mikrolage sind die Zustände (Lärm, Müll, Aggressivität) bereits so untragbar geworden, dass das Bezirksamt Lichtenberg vor dem Bootsanleger ein Ankerverbot aussprechen und das öffentliche WC deinstallieren lassen musste, um der Wasserbevölkerung den Anreiz zum dauerhaften Aufenthalt zu nehmen.
Gewerbliche Partyboote welche mit oder ohne Crew gechartert werden können. Störende Musik und Bässe zu jeder Tages- und Nachtzeit, vorzugsweise am Wochenende.
Die Wasserschutzpolizei ist telefonisch rund um die Uhr erreichbar, hilfsbereit und kennt die Probleme rund um diesen Partybootbetreiber gut. Erstatten Sie stets eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Benennung der Bootsnummer kann hilfreich sein, ist jedoch nicht immer möglich.
Das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes ist in Fällen von Gewerbelärm für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern zuständig. Anzeigen sollten schriftlich erstattet werden. In Abhängigkeit vom Ort der Störung (Position des Bootes auf der Spree / dem Rummelsburger See) kann ein jeweils anderes Umwelt- und Naturschutzamt zuständig sein. Die obige Karte zeigt Ihnen, wo die Bezirksgrenzen durch die Spree verlaufen.
Gaststätte mit Biergarten. Seit 2022 mit Diskobetrieb und größeren Freiluftveranstaltungen. Lärmende Musik und tieffrequente Bässe, häufig bis spät in den Morgen.
In Fällen von Gewerbelärm ist das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes für die Bearbeitung der Anzeigen zuständig. Jede Anzeige kann einen wertvollen Beitrag liefern, da nach eigener Aussage das Amt die Möglichkeit hätte, für die Lärmimmission auch Vorgaben unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu machen. Hierfür muss jedoch seitens der Bevölkerung ein gewisser Druck aufgebaut werden.
Das Ordnungsamt kann tagsüber in akuten Fällen eingreifen. Nachts sind häufig keine Mitarbeiter:innen im Einsatz.
Lärm kann die Gesundheit bedrohen. Die Polizei greift daher auch jederzeit hilfsbereit bei Lärm ein. Den Notruf zu wählen kostet die ersten Male Überwindung. Es ist jedoch Ihr gutes Recht Missstände anzuzeigen. Ganz nebenbei gehen Anzeigen und Beschwerden wegen Lärmes in die Polizeistatistik ein und können so der Verwaltung wertvolle Orientierungshilfe bei der Priorisierung von Problemen geben.